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T+1 Settlement

T+1 – Erneute Verkürzung des Settlement Cycles

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat einen “Call on evidence” veröffentlicht, um die Kosten und Vorteile einer Verkürzung des Settlement Cycles auf T+1 (einschließlich T+0) in der EU zu bewerten.

Im Jahr 2014 wurde mit der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) der Abwicklungszyklus T+2 zur europäischen Harmonisierung und zur Begrenzung des Risikos bei grenzüberschreitenden Abwicklungen eingeführt. Die Marktteilnehmenden erinnern sich noch an die damit verbundenen Anstrengungen.

Angesichts der jüngsten Anpassung des Abwicklungszyklus auf T+1 in den Vereinigten Staaten und Kanada, die im Mai 2024 in Kraft treten wird, möchte die EU die Auswirkungen sowie eine mögliche eigene Anpassung bewerten. China und Indien arbeiten bereits mit verkürzten Zyklen. Andere Länder wie das Vereinigte Königreich oder die Schweiz prüfen ebenfalls die Verkürzung der Zyklen. Zu den wichtigsten Treibern für die Verkürzung der Abwicklungszyklen gehören ein erhöhtes Risikobewusstsein, die Entwicklung der Finanzmärkte und technologische Innovation. Zu den identifizierten Hindernissen gehören unter anderem das signifikant verkürzte Zeitfenster und dadurch die Komprimierung von Post-Trade-Aktivitäten, die Koordinierung diverser involvierter Einheiten, die globale Anpassung an unterschiedliche Zeitzonen und Devisenmärkte, potenzielle Abhängigkeiten von Anlageklassen oder Produkten sowie Compliance-Risiken.

Es wird erwartet, dass die Verkürzung des Settlement Cycles auf T+1 die Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken begrenzt, die Anforderungen an die Sicherheiten verringert und somit zu einer erhöhten Liquidität führen könnte.

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Kosten und Nutzen einer Verkürzung des Abwicklungszyklus

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