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AIFMD (Annex IV)
Lösungen für die Einhaltung der Compliance
Warum Campatix AM für AIFMD (Annex IV)?
Annex IV der Alternative Investment Fund Management Directive (AIFMD) definiert Anforderungen an alternative Investmentfonds (AIFs) in Bezug auf deren Management, Vertrieb und Verwaltung.
Capmatix Regulations ist unsere Lösung zur Erfüllung dieser komplexen Meldepflicht. Wir decken sämtliche Komponenten und Anforderungen der AIFMD Annex IV Verordnung ab, einschließlich derer für britische und Nicht-EU–Vermögensverwalter und Verwaltungsgesellschaften.
Umfassende Beratung
- Wir klären Sie über alle relevanten Meldefelder, Daten und Datenquellen auf.
- Feedback zur Datenbereitstellung über Datentemplates und Schnittstellen
- Feedback oder Fehlermanagement zu eingereichten Berichten
Datenmanagement
- Schnittstellen zu Fondsadministratoren und Datenlieferanten
- Automatisierung von Datenmanagement und Reportgenerierung
- Prozessmapping von der Datenaufbereitung bis zur Berichterstellung und -verteilung
- Datenpool für Stammdaten, Bestände, Transaktionen und Speicherung/Archivierung
- Prüfroutinen zur Sicherung der Datenqualität; Terminüberwachung der Berichtsdaten
Monitoring über browserbasiertes Dashboard
- Monitoring der Prozesse sowie interner und externer Datenquellen (Audit Trail)
- Vollständige Transparenz: direkter Zugriff auf den aktuellen Meldestatus, inklusive Fehlermeldungen
- Vergleich von aktuellen und vergangenen Meldungen, inkl. Historie
- Zugang zum Feedback der Behörden
Berichtserstellung und -validierung
- Klassifizierung von Beständen und Transaktionen nach Vermögenswerten oder Regionen
- Fondsaggregation auf AIFM-Level
- Berechnung von Durchschnittswerten und AUM pro Investment (optional)
- Berichtserstellung gemäß AIFMD-Richtlinie
- Berichtserstellung in verschiedenen Formaten: PDF, XLS und XML
Automatisierte Verteilung
- Einreichung der Berichte über die relevanten Portale im gewünschten Format
- Automatisierte Einreichung, im Dashboard integriert (wenn möglich, auf der regulatorischen Seite)
- Feedback und Korrekturen bei Fehlermeldungen durch die Aufsichtsbehörden
- Archivierung der Daten für 3 bis 5 Jahre