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IBOR

Support bei der Umstellung

Die von der IOSCO im Jahr 2013 veröffentlichten Principles for Financial Benchmarks markierten den Beginn der regulatorischen Aufarbeitung des LIBOR-Skandals. Internationale Aufsichtsbehörden und Zentralbanken reagierten mit entsprechenden Regulierungen und der Einführung neu entwickelter Zinssätze. In der EU wurden die IOSCO-Grundsätze in europäisches Recht umgesetzt (EU-BMR bzw. EU 2016/1011). Hierbei wurde das Jahr 2022 als Frist festgelegt, bis zu der genehmigte Referenzzinssätze für Neugeschäfte noch verwendet werden dürfen.

Währenddessen wurde die Umstellung der Zinsmärkte von verschiedenen Institutionen (Nationale Arbeitsgruppen, Zentralbanken, FCA) weiter vorangetrieben. Ein wichtiger Meilenstein für die IBOR Transition stellte die offizielle Ankündigung der FCA vom 05. März 2021 dar, dass die Veröffentlichung des LIBOR als repräsentativer Referenzzinssatz beendet wird. Der GBP-, CHF-, JPY- und EUR-LIBOR wurden bereits zum 31. Dezember 2021 eingestellt. Einige Raten werden vorübergehend als „synthetischer LIBOR“ fortgeführt, der jedoch nicht mehr für Neugeschäfte verwendet werden darf.

Stattdessen wurde eine neue Familie von Referenzzinssätzen entwickelt und als neuer Standard im Markt etabliert: die sogenannten Risk-Free Rates (RFRs). Im Gegensatz zum LIBOR sind diese Sätze stark in realen Transaktionen verankert. Ebenso unterscheiden sich die RFRs in Ökonomie und Verwendung grundlegend von den IBORs. Dies stellt die Banken vor zahlreiche neue Herausforderungen in Bezug auf Prozesse, IT-Landschaft und Risikomanagement.

Die größte Herausforderung im Zusammenhang mit der LIBOR-Umstellung steht jedoch noch bevor: die Einstellung der Veröffentlichung des USD-LIBORs am 30. Juni 2023. Bis dahin müssen bestehende Verträge mit USD-LIBOR-Referenz auf einen neuen Referenzsatz umgestellt werden. Weitere Referenzsätze wie der CDOR werden ab 2024 folgen.

Bezüglich der EUR-Referenzzinssätze sind noch einige Fragen ungeklärt. Obwohl der EURIBOR 2019 gemäß der „hybriden Methodik“ reformiert und die Definition des zugrunde liegenden Marktes seitdem mehrfach erweitert wurde, ist der Anteil der auf realen Transaktionen basierenden Quotierungen der Panelbanken weiterhin gering.

Die Veröffentlichung des EONIA wurde zum 31. Dezember 2021 eingestellt; gleichzeitig wurde mit €STR eine neue RFR eingeführt. Die EUR-Arbeitsgruppe empfahl den Marktteilnehmern, neue, robuste €STR-basierte Fallbacks in Finanzkontrakte für den EURIBOR aufzunehmen. Die Einführung einer „€STR Term Rate“ als Fallback-Zinssatz soll 2022/2023 folgen. Allerdings ist derzeit noch unklar, ob dieser Zinssatz von den Marktteilnehmern auch für Neugeschäfte genutzt werden wird. Dies würde das Ende des EURIBOR als zentraler Referenzsatz für den EUR einläuten.

Die Entwicklung der Märkte und des regulatorischen Rahmens ist weiterhin im Gange.

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