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Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

Written by Theresa Jung
Dez 18, 2024

2025 wird ein entscheidendes Jahr für die EU-Finanzmarktregulierung mit bedeutenden Updates zur Verbesserung der Transparenz, Stärkung des Risikomanagements und Förderung von Innovationen während gleichzeitig aufkommende Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit angegangen werden.


Aufsicht:

  • 1. Jul – EBA berät über die Entwürfe zu den Rahmenbedingungen für das AML/CTF-Regelwerk
  • 1. Jul – Gründung der AMLA einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche


Fonds:

  • 2025: ESMA entwirft Regulierungsstandards für AIFMD II
  • 2025 – ESMA veröffentlicht ihren Bericht über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken


Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

  • 30. Juni – Die Kommission macht einen Vorschlag zur Eigenmittelausstattung in Bezug Krypto-Assets im Rahmen der CRR III (Art. 501d)


ESG:

  • 21. Mai – Frist für bestehende Fonds zur Einhaltung der ESMA-Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen
    Mitte 2025 – Review der Level-1-SFDR erwartet


Retail Investment Strategy:

  • Q1 – Trilogverhandlungen zur EU-Retail-Investment-Strategie
  • Q4/2025 – Umsetzung der EU-Retail-Investment-Strategie



2025 leitet eine transformative Phase für die Regulierung der britischen Finanzmärkte ein, mit einem Fokus auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Förderung von Innovationen und Anpassung an die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit nach dem Brexit.


Fonds:


Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

  • H1 2025 – HMT entwirft ein neues Regelwerk für Cryptoasset mit anschließendem Review durch die FCA.


ESG:

  • 2. April – Ende der FCA-Ausnahmegenehmigungen. Unternehmen müssen die Namens- und Marketingregeln vollständig einhalten
  • Mitte 2025 – Potenzielle Überprüfung der Level-1-SFDR
  • Dezember – SDR-Berichtspflicht auf Unternehmensebene für große Vermögensverwalter mit mehr als 50 Mrd. GBP AuM

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