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Written by Theresa Jung
Nov 25, 2024
MiFID II-Updates: Transparenz, Anlegerschutz und modernisierte Handelsstandards im Fokus
1. Stärkere Handelskontrollen und Bewertung professioneller Kunden
Die Richtlinie (EU) 2024/790 (MiFID-II-Überprüfung) führt verpflichtende Offenlegungen ein, die zu Handelsunterbrechungen oder Einschränkungen führen, um die Transparenz bei Marktdisruptionen zu erhöhen. Dies ist Teil der Anforderungen an die sogenannte “Systemresilienz”, automatische Handelsunterbrechungen („Circuit Breaker“) und den elektronischen Handel. Eine neue Bestimmung ermöglicht es Anlegern, sich als professionelle Kunden zu qualifizieren, wenn sie einen Test bestehen, der ihr Verständnis von Transaktionen und den damit verbundenen Risiken nachweist. Diese Änderungen zielen darauf ab, Handelspraktiken zu modernisieren und sicherzustellen, dass nur sachkundige Kunden Zugang zu komplexen Investitionsmöglichkeiten erhalten.
2. Europäische Single Access Platform (ESAP) und verbesserte Marktberichterstattung
Gemäß der Richtlinie (EU) 2023/2864 wird die ESAP zentrale Marktdaten bündeln, darunter Informationen zu Handelsverpflichtungen, Emittentenberichten und Verwaltungssanktionen. Wertpapierfirmen müssen Kunden nun darüber informieren, wo Trades ausgeführt werden, und umfassende Vorhandels- und laufende Finanzberichterstattung, wie geprüfte Jahresabschlüsse, gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass regulatorische Informationen zugänglich sind, während die ESMA detaillierte Berichtsrahmen, einschließlich Herstellerinformationen und Aussetzungskriterien, überwacht. Diese Initiative verbessert die Transparenz und harmonisiert die Weitergabe regulatorischer Daten in der gesamten EU.
3. Schutz für Kleinanleger und Aufsicht über grenzüberschreitende Dienstleistungen
Das Retail Investment Package der EU-Kommission betont den Schutz von Kleinanlegern, indem es Unternehmen verpflichtet, die Eignung von Transaktionen zu bewerten und Kundenfreigaben bei Risikowarnungen zu dokumentieren. Unabhängige Berater, die gut diversifizierte, nicht komplexe und kosteneffiziente Instrumente empfehlen, sind von der Pflicht befreit, Informationen über das Wissen und die Erfahrung der Kunden in Bezug auf das betrachtete Finanzinstrument oder die Dienstleistung zu erheben. Zusätzlich müssen Unternehmen, die über 50 grenzüberschreitende Kunden betreuen, detaillierte Dienstleistungsumfänge an ihre Heimat-NCA (Regionale Aufsicht bspw. BaFin _National Competent Authority) melden, während die ESMA zentrale Berichts-Datenbanken entwickelt. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, DIE Finanzbildung zu fördern und klare Kanäle für die Meldung regulatorischer Verstöße bereitzustellen.
Das Navigieren durch diese regulatorischen Veränderungen kann komplex sein, aber LPA ist Ihr vertrauensvoller Partner, der sicherstellt, dass Sie diese neuen Rahmenbedingungen regelkonform und strategisch umsetzen können.
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