ESMA schlägt wichtige Änderungen am Abwicklungsrahmen zur Unterstützung des T+1-Übergangs vor
13. Oktober 2025 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für umfassende Änderungen an den Regulatory Technical Standards (RTS) zur Abwicklungsdisziplin veröffentlicht.
Ziel der vorgeschlagenen Anpassungen ist es, die Abwicklungseffizienz in der EU zu erhöhen, den Übergang auf einen verkürzten Abwicklungszyklus (T+1) bis zum 11. Oktober 2027 zu unterstützen und den administrativen Aufwand für Zentralverwahrer (CSDs) sowie Marktteilnehmer zu verringern.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
• Gleichtägige (Handelstag-)Fristen für Handelsallokationen und Abwicklungsanweisungen,
• Maschinenlesbare Formate für Allokationen und Bestätigungen,
• Die verpflichtende Umsetzung zentraler Funktionalitäten wie Hold and Release, Auto-Partial Settlement und Auto-Collateralisation,
• Aktualisierte Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung von Abwicklungsfehlern,
• Ein stufenweiser Implementierungsplan mit Beginn im Dezember 2026 und Abschluss bis 11. Oktober 2027, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Die ESMA empfiehlt Marktinfrastrukturen, Finanzintermediären und ihren Kunden, diese regulatorischen Änderungen als zentrales Element ihrer T+1-Transformationsstrategie zu betrachten.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt, die innerhalb von drei Monaten über deren Annahme entscheiden wird.
Quelle: European Securities and Markets Authority (ESMA), Final Report on Settlement Discipline RTS Amendments, 13. Oktober 2025.