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EBA billigt Änderungen der Europäischen Kommission zu Interessenkonflikten bei Asset-Referenced Tokens

Written by Simon Blechinger
Feb. 17, 2025

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission am finalen Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Interessenkonflikten für Emittenten von Asset-Referenced Tokens gebilligt. Die EBA akzeptiert die Änderungen unter der Voraussetzung, dass Mechanismen zur Risikokontrolle in die endgültige Version aufgenommen werden. Eine zentrale Änderung reduziert den Umfang „persönlicher Transaktionen“, indem Anteilseigner oder Mitglieder ausgeschlossen werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Europäische Kommission hat diesen Umfang weiter eingeschränkt und den Fokus auf die Geschäftsleitung und Mitarbeiter gelegt. Eine weitere bedeutende Änderung spezifiziert die Anwendbarkeit bestimmter RTS-Bestimmungen auf verbundene Personen und klärt vertragliche Regelungen. Zudem wurden Verweise auf Mechanismen zur Risikokontrolle bei variabler Vergütung entfernt, sollen aber nach Gesprächen mit der EBA wieder aufgenommen werden. Detaillierte Berichtspflichten zum Management von Interessenkonflikten wurden durch eine allgemeine Anforderung ersetzt. Die EBA erkennt diese Änderungen als wesentlich an, hält sie jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für akzeptabel. Nicht wesentliche Änderungen betreffen strukturelle und sprachliche Anpassungen zur Verbesserung der Klarheit und Rechtskonsistenz.

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Simon Blechinger

Simon Blechinger

Product Manager, Deutschland

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