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ESMA – Regulatorisches ESG Update

Written by Theresa Jung
Okt 23, 2024

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat den Zeitplan für wesentliche regulatorische Neuerungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen für das Jahr 2025 veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen insbesondere Fondsmanager, Asset Manager und Compliance-Verantwortliche, die ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen in ihren Produkten und Prozessen implementieren müssen.

Von neuen Leitlinien zu Fondsnamen bis hin zu erweiterten Offenlegungspflichten für nicht-finanzielle Unternehmen – die kommenden Regelungen werden maßgeblich dazu beitragen, Transparenz und Konformität im Bereich der nachhaltigen Finanzprodukte zu gewährleisten. Wichtig ist, rechtzeitig auf diese Neuerungen vorbereitet zu sein, um sowohl regulatorische Anforderungen zu erfüllen als auch den steigenden Erwartungen an Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

Hier sind die wichtigsten Termine und Vorgaben für das Jahr 2025:

Regulatorisches Update – ESMA Implementierungszeitplan für die Vorschriften zur nachhaltigen Finanzierung im Jahr 2025

ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen:

  • 21. November 2024: Gilt für alle neu aufgelegten Fonds.
  • 21. Mai 2025: Gilt für bestehende Fonds. Ende der Übergangsfrist.

Taxonomie-Verordnung:

  • 1. Januar 2025: Nicht-finanzielle Unternehmen müssen Kennzahlen zur Taxonomie-Konformität gemäß der delegierten Verordnung zur Taxonomie-Offenlegung offenlegen.

EU-Green-Bond-Verordnung:

  • März–Juni 2025: Konsultation zu den verbleibenden technischen Standards.

Offenlegungsverordnung zur nachhaltigen Finanzierung (SFDR):

  • Sommer 2025: ESMA erwägt eine Überprüfung der Level-1-Umsetzung.
  • 30. Juni 2025: Gemeinsamer Bericht der ESA zu freiwilligen Offenlegungen nach SFDR.

Benchmark-Verordnung:

  • Ende 2025: Ende der Übergangsbestimmungen für Drittland-Benchmarks.

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