FCA plant weitere Vereinfachungen bei regulatorischen Meldepflichten
Veröffentlicht von LPA Lucht Probst Associates – Quelle: FCA, 6. Juni 2025
Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) plant, zusätzliche regulatorische Meldepflichten abzuschaffen, um die Berichtsanforderungen für Unternehmen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Maßnahmen sind Teil der FCA-Strategie, die Regulierungsprozesse effizienter und datengestützter zu gestalten.
Konkret schlägt die FCA vor:
- Die Abschaffung der Meldung REP022 zur Bestätigung der Einhaltung von Preisvorgaben im Bereich Allgemeine Versicherungen, da diese nicht mehr als notwendig zur Überwachung der Regelkonformität angesehen wird.
- Die Streichung der Beschwerdemeldung für Retail Investment Advisers (RIA), um doppelte Datenübermittlungen zu vermeiden.
- Eine Reduzierung der Meldehäufigkeit für REP009 (aggregierte Daten zu Buy-to-Let-Hypotheken) auf eine jährliche Berichterstattung.
- Die Abschaffung der Pflicht zur Abgabe sogenannter „Nullmeldungen“ bei REP008, da diese keinen zusätzlichen Aufsichtsmehrwert liefern.
Zusätzlich wird die Entfernung dieser Meldeformate aus dem FCA-Handbuch angekündigt. Dies unterstützt die Ziele der FCA, ein „smartere Regulierungsbehörde“ zu werden. Zur weiteren Unterstützung der Unternehmen wurde zudem das neue Online-Portal „My FCA“ eingeführt, das alle regulatorischen Aufgaben unter einem zentralen Zugangspunkt bündelt.
Quelle: Financial Conduct Authority (FCA), Mitteilung vom 6. Juni 2025