ESMA veröffentlicht technische Beratung zur Marktmissbrauchsverordnung und zu KMU-Wachstumsmärkten
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre technische Beratung an die Europäische Kommission veröffentlicht. Ziel ist es, die im Rahmen des Listing Act geplanten Maßnahmen zur Erleichterung von Börsengängen sowie zur Stärkung der Marktintegrität in der EU umzusetzen.
Die Empfehlungen beziehen sich unter anderem auf die Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Thematisiert werden unter anderem: die Abgrenzung wesentlicher Zeitpunkte für die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, Grenzen für die verzögerte Offenlegung sowie methodische Ansätze zur Bestimmung grenzüberschreitender Handelsaktivitäten auf Plattformen. Im Bereich der MiFID-Richtlinie befasst sich ESMA mit der Überprüfung der Anforderungen an multilaterale Handelssysteme, insbesondere im Hinblick auf deren Einstufung als KMU-Wachstumsmärkte.
Die Europäische Kommission plant, die entsprechenden delegierten Rechtsakte bis Juli 2026 zu erlassen.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der ESMA: