Compliance ist kein „Nice-to-have“ – BaFin zeigt erneut harte Hand: LPA unterstützt Sie dabei, auf der sicheren Seite zu bleiben
Frankfurt am Main, 29. April 2025 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzt ein weiteres starkes Signal für Marktteilnehmer: Mit mehreren empfindlichen Geldbußen und organisatorischen Auflagen gegen die AKBANK AG unterstreicht die Aufsichtsbehörde, wie essenziell ein regelkonformes Wertpapier- und Fondsmanagement ist.
In Summe wurden über 430.000 EUR an Bußgeldern verhängt – u.a. wegen schwerwiegender Verstöße gegen zentrale Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Besonders gravierend: Es fehlten effektive Vorkehrungen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation – ein massiver Verstoß gegen § 83 Abs. 5 WpHG i.V.m. Art. 16 MAR. Ebenso wurden Kunden nicht über die vorgeschriebene fünfjährige Aufbewahrung von Telefonaufzeichnungen informiert – ein klarer Bruch regulatorischer Transparenzpflichten.
Darüber hinaus ordnete die BaFin – gestützt auf das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG) – tiefgreifende organisatorische Maßnahmen an, darunter die Einsetzung eines Sonderbeauftragten, die Erhöhung der Eigenmittelanforderungen und regelmäßige Berichterstattungen zur Mängelbeseitigung. Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben ist für Banken und Verwahrstellen nicht optional – sondern absolut geschäftskritisch.
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