Vermögensverwaltung

FCA-Konsultation zur Integration von MiFID-Regeln in das FCA-Handbuch

Written by Sebastian Höft
März 5, 2025

Lucht Probst Associates (LPA) informiert den Markt über die neuesten regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Konsultationspapiers durch die Financial Conduct Authority (FCA). Ziel der Konsultation ist es, die firmenspezifischen Anforderungen der MiFID Org Reg in das FCA-Handbuch zu überführen, um regulatorische Kontinuität sicherzustellen und bestehende Vorgaben beizubehalten.

Hintergrund der Konsultation

Die FCA-Konsultation folgt auf das politische Strategiepapier des britischen Finanzministeriums, das als Teil der Reform des britischen MiFID-Rahmens veröffentlicht wurde. Die MiFID Org Reg enthält Verhaltens- und Organisationsregeln zur Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes. Die britische Version dieser Vorschriften gilt derzeit direkt für britische MiFID-Investmentfirmen.

Bereits 2018 wurden Teile der MiFID Org Reg in das FCA-Handbuch integriert, um Unternehmen eine konsolidierte Darstellung der relevanten MiFID-Anforderungen zu bieten. Darüber hinaus wurden einige MiFID-Vorschriften auf nicht unter MiFID fallende Unternehmen ausgeweitet, einschließlich „Artikel-3-Firmen“ (optionale Ausnahme), um eine weitgehend einheitliche Regulierung sicherzustellen.

Zentrale Vorschläge

Die FCA schlägt vor, firmenspezifische Anforderungen aus der MiFID Org Reg durch Regeln im FCA-Handbuch zu ersetzen, sobald das Finanzministerium mit der Aufhebung der bestehenden Verordnung beginnt. Bestimmungen, die nicht in das Regelwerk übernommen werden, sollen entweder neu formuliert oder aufgehoben werden. Das Finanzministerium wird hierzu einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung (Statutory Instrument) veröffentlichen.

Während die FCA die bestehenden Vorschriften weitgehend beibehalten will, bittet sie um Stellungnahmen zu möglichen Reformen, um die Verhaltens- und Organisationsregeln besser an die Bedürfnisse britischer Finanzdienstleister und ihrer Kunden anzupassen. Kapitel 4 des Konsultationspapiers erörtert mögliche Vereinfachungen und Optimierungen der aus MiFID II abgeleiteten Regeln, einschließlich der Bestimmungen zur Kundenkategorisierung.

Betroffene Marktteilnehmer

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen eine breite Gruppe von Finanzmarktakteuren, darunter:

  • MiFID-Investmentfirmen, einschließlich Kreditinstitute und Verwaltungsgesellschaften
  • MiFID-Artikel-3-Firmen (optionale Ausnahme)
  • Drittstaatenfirmen
  • UCITS-Fondsmanager
  • Betreiber von Investmentfonds und kleine britische AIFM
  • Firmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge
  • Börsen

Nächste Schritte

Die FCA bittet um Rückmeldungen bis 28. Februar 2025 für die Vorschläge in Kapitel 3 und bis 28. März 2025 für die Diskussionsthemen in Kapitel 4. Stellungnahmen können über das Konsultationsportal der FCA eingereicht werden.

LPA wird die regulatorischen Entwicklungen weiter beobachten und ihre Auswirkungen auf Marktteilnehmer analysieren. Sollten Sie Beratung zur FCA-Konsultation oder zu deren möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen benötigen, stehen unsere Regulierungsexperten Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor

Sebastian Höft

Sebastian Höft

Global Director of Sales, Deutschland

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