Vermögensverwaltung

Die Europäische Kommission stellt neue Reformvorschläge vor

Written by Simon Blechinger
Feb. 28, 2025

Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen vorgestellt, um EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Investitionsmöglichkeiten zu erweitern. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Schaffung eines unternehmensfreundlichen Umfelds dar, das das Wachstum, die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU fördert.

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zugänglicher und effizienter

Die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie werden vereinfacht, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Einschränkung des CSRD-Geltungsbereichs: Rund 80 % der Unternehmen werden von den CSRD-Verpflichtungen ausgenommen, sodass nur die größten Unternehmen mit den größten ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten müssen.
  • Schutz kleinerer Unternehmen: Die Berichtspflichten großer Unternehmen dürfen keine negativen Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette haben.
  • Verschiebung der Berichtsfristen: Unternehmen, die derzeit unter die CSRD fallen und 2026 oder 2027 berichten müssten, erhalten eine Fristverlängerung bis 2028.
  • Ermöglichung einer teilweisen Taxonomie-Ausrichtung: Freiwillige Berichterstattung über teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmende Aktivitäten, um einen schrittweisen Übergang zu erleichtern.
  • Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für Finanzinformationen: Die Taxonomie-Berichtsvorlagen werden um ca. 70 % reduziert, um die Einhaltung zu vereinfachen.
  • Erleichterung der „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien: Die komplexesten DNSH-Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Umweltverschmutzung und Chemikalien, werden vereinfacht.

Vereinfachung der Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten

Die Europäische Kommission reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten, während verantwortungsbewusstes Wirtschaften gewährleistet bleibt. Wichtige Änderungen sind:

  • Fokus auf direkte Geschäftspartner: Systematische Sorgfaltspflichten gelten hauptsächlich für direkte Geschäftspartner, und regelmäßige Bewertungen werden von jährlich auf alle fünf Jahre reduziert, mit zusätzlichen Überprüfungen nach Bedarf.
  • Entlastung von KMU: Großunternehmen dürfen nur begrenzt Informationen von KMU und kleineren mittelständischen Unternehmen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette anfordern.
  • Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsregeln: Die EU streicht spezifische zivilrechtliche Haftungsbedingungen, stellt aber sicher, dass Opfer weiterhin vollen Schadensersatz erhalten, während übermäßige Entschädigungsansprüche vermieden werden.
  • Verlängerung der Fristen zur Einhaltung der Vorschriften: Großunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung, bis zum 26. Juli 2028.

Anpassungen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)

Die Überarbeitung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig seine Wirksamkeit gewährleisten. Wichtige Änderungen sind:

  • Befreiung kleiner Importeure: Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr – hauptsächlich KMU – sind von den Verpflichtungen ausgenommen. Dies entlastet 90 % der Importeure, während über 99 % der relevanten Emissionen weiterhin abgedeckt bleiben.
  • Erleichterung der Einhaltung für größere Unternehmen: Vereinfachte Genehmigungs-, Emissionsberechnungs- und Berichterstattungsregeln reduzieren den Aufwand für betroffene Unternehmen.

Diese Reformen zielen darauf ab, regulatorische Effizienz mit Nachhaltigkeit und fairen Handelsbedingungen in Einklang zu bringen.

Nächste Schritte

Die Gesetzesvorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und verabschiedet. Die Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald eine Einigung erzielt und sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.

Die Kommission fordert die Gesetzgeber auf, dieses Paket vorrangig zu behandeln – insbesondere die Verschiebung bestimmter CSRD-Offenlegungspflichten und die Fristverlängerung für die Umsetzung der CSDDD, da diese zentrale Anliegen der Stakeholder adressieren.

Zusätzlich wird der Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung der Taxonomie-Verordnung nach öffentlicher Rückmeldung finalisiert und tritt nach der Prüfungsfrist des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft.

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Simon Blechinger

Simon Blechinger

Product Manager, Deutschland

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