Vermögensverwaltung
Written by Simon Blechinger
Feb. 28, 2025
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen vorgestellt, um EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Investitionsmöglichkeiten zu erweitern. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Schaffung eines unternehmensfreundlichen Umfelds dar, das das Wachstum, die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU fördert.
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zugänglicher und effizienter
Die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie werden vereinfacht, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Vereinfachung der Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten
Die Europäische Kommission reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten, während verantwortungsbewusstes Wirtschaften gewährleistet bleibt. Wichtige Änderungen sind:
Anpassungen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
Die Überarbeitung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig seine Wirksamkeit gewährleisten. Wichtige Änderungen sind:
Diese Reformen zielen darauf ab, regulatorische Effizienz mit Nachhaltigkeit und fairen Handelsbedingungen in Einklang zu bringen.
Nächste Schritte
Die Gesetzesvorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und verabschiedet. Die Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald eine Einigung erzielt und sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
Die Kommission fordert die Gesetzgeber auf, dieses Paket vorrangig zu behandeln – insbesondere die Verschiebung bestimmter CSRD-Offenlegungspflichten und die Fristverlängerung für die Umsetzung der CSDDD, da diese zentrale Anliegen der Stakeholder adressieren.
Zusätzlich wird der Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung der Taxonomie-Verordnung nach öffentlicher Rückmeldung finalisiert und tritt nach der Prüfungsfrist des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft.
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