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EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

Written by Theresa Jung
Dez 12, 2024

Strengere Standards: Keine Tricks mehr bei Bewertungssystem-Änderungen

Die EBA hat ein Konsultationspapier zu den Entwürfen der Regulierungsstandards (Draft Regulatory Technical Standards) veröffentlicht, die die delegierte Verordnung (EU) Nr. 529/2014 ändern. Diese ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen des Internal Ratings-Based (IRB)-Ansatzes.

Es führt strengere Standards für die Bewertung von Änderungen an Bewertungssystemen ein, um eine konsistente und umfassende Bewertung ihrer Wesentlichkeit sicherzustellen. Eine wesentliche Neuerung ist das Verbot, wesentliche Erweiterungen oder Änderungen in kleinere, weniger bedeutende Änderungen aufzuteilen, um eine regulatorische Prüfung zu umgehen. Zusammenhängende Änderungen werden nun zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, und Änderungen, die mehrere Bewertungssysteme betreffen, werden gemeinsam betrachtet.

Es wurden klare Formeln zur Berechnung der Auswirkungen von Änderungen eingeführt, die sich auf das Verhältnis der Differenz zwischen den risikogewichteten Forderungsbeträgen vor und nach der Änderung konzentrieren. Diese Berechnungen gelten für Erweiterungen des Anwendungsbereichs eines Bewertungssystems und sind nun institutionsübergreifend standardisiert. Darüber hinaus sind die Institute verpflichtet, verbesserte Dokumentationen für Änderungen vorzulegen, die eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Dazu gehören Bewertungen der Modellleistung, unabhängige Validierungsberichte und quantitative Auswirkungen der Änderungen auf Risikokennzahlen oder Kapitalanforderungen.

Bemerkenswert ist, dass die Änderungen einige Verweise auf das Advanced Measurement Approach (AMA)-Rahmenwerk entfernen, um die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den AMA zu vereinfachen. Das Hauptziel dieser Überarbeitungen ist es, die Aufsicht über interne Bewertungssysteme zu stärken, genauere Bewertungen der Risikoauswirkungen zu gewährleisten und die Qualität und Transparenz der den Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen zu verbessern.

Kunden, die den IRB-Ansatz anstelle des Standardansatzes in Betracht ziehen, sollten beachten, dass die neue Output-Floor-Regelung der CRR III sie verpflichtet, den Standardansatz parallel zu berechnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2030 wird der Output-Floor sicherstellen, dass die risikogewichteten Positionswerte nach dem IRB-Ansatz nicht unter 72,5 % der nach dem Standardansatz berechneten Werte liegen. Diese zusätzliche Anforderung könnte die Kosten und die Komplexität der Einführung des IRB-Ansatzes beeinflussen.

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