Gesetzliche Bestimmungen

FINMA ergänzt Transparenzpflichten zu Klimarisiken in 2023

Written by Sandro Schmid
Jan 19, 2023

Im Jahr 2021 hat die FINMA das Offenlegungsrundschreiben um klimabezogene Finanzrisiken erweitert, woraufhin die Finanzinstitute der Kategorien 1 und 2 entsprechende Offenlegungen nach zahlreichen Kriterien aufgebaut haben. Mittelfristig werden auch zahlreiche andere Finanzinstitute eine Klimaberichterstattung veröffentlichen müssen (z.B. auf der Grundlage der TCFD).

Diese Offenlegungen wurden Ende November 2022 seitens FINMA beurteilt und in einem Bericht zusammenfasst. Finanzinstitute sind verpflichtet, der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit Klimarisiken zu erläutern und offenzulegen.

Diese Aspekte sind folgende:

  • Klimabezogene Finanzrisiken und deren Einfluss auf die Geschäfts- und Risikostrategie
  • Auswirkungen auf die bestehenden Risikokategorien wie Markt-/ Kredit-/ oder operationelle Risiken
  • Risikomanagementstrukturen und -prozesse für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung
  • Quantitative Informationen einschliesslich des Beschriebs der verwendeten Methodologien
  • Spezifische neue Governance Strukturen

Dennoch ist die FINMA mit den bisherigen Bemühungen unzufrieden, da die Berichte zu wenig transparent und schwer zu interpretieren sind. Teilweise sind die gewünschten Informationen nur bedingt auffindbar und eine Vergleichbarkeit untereinander ist kaum gegeben.

Nachfolgende Probleme wurden im Bericht aufgegriffen:

  • Sofern Verweise möglich sind, müssen diese eindeutig sein und einen klaren Bezug zu klimabedingten finanziellen Risiken aufweisen.
  • Die Governance muss gezielt um einen klimabezogenen Risikorahmen ergänzt werden. In dieser Hinsicht sind Angaben, die allgemeine Governance-Strukturen und -Prozesse beschreiben, nicht ausreichend.
  • Die bloße Identifizierung von Risiken ist nicht ausreichend. Vielmehr müssen die spezifischen Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie und das Risikoprofil analysiert und offengelegt werden.
  • Die Risikomanagementstrukturen und -prozesse müssen spezifisch nach Klimakriterien erfolgen und sich von generischen Beschreibungen lösen.
  • Aufgrund der großen Methodenvielfalt können unterschiedliche quantitative Methoden verwendet werden. Es muss jedoch zwingend ein Bezug zu den Exposures hergestellt werden und eindeutig sein, welche Portfolios abgedeckt werden.
  • Kriterien und Bewertungsmethoden für die Quantifizierung von Klimarisiken müssen offengelegt werden.

Die FINMA wird die Angaben zum Klimarisiko im Jahr 2023 erneut überprüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten.

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Sandro Schmid

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Partner, Schweiz

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