Gesetzliche Bestimmungen
Written by Sandro Schmid
Jan 19, 2023
Im Jahr 2021 hat die FINMA das Offenlegungsrundschreiben um klimabezogene Finanzrisiken erweitert, woraufhin die Finanzinstitute der Kategorien 1 und 2 entsprechende Offenlegungen nach zahlreichen Kriterien aufgebaut haben. Mittelfristig werden auch zahlreiche andere Finanzinstitute eine Klimaberichterstattung veröffentlichen müssen (z.B. auf der Grundlage der TCFD).
Diese Offenlegungen wurden Ende November 2022 seitens FINMA beurteilt und in einem Bericht zusammenfasst. Finanzinstitute sind verpflichtet, der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit Klimarisiken zu erläutern und offenzulegen.
Diese Aspekte sind folgende:
Dennoch ist die FINMA mit den bisherigen Bemühungen unzufrieden, da die Berichte zu wenig transparent und schwer zu interpretieren sind. Teilweise sind die gewünschten Informationen nur bedingt auffindbar und eine Vergleichbarkeit untereinander ist kaum gegeben.
Nachfolgende Probleme wurden im Bericht aufgegriffen:
Die FINMA wird die Angaben zum Klimarisiko im Jahr 2023 erneut überprüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten.
Partner, Schweiz
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