Asset Management

SFDR-Report 2025: Große Finanzinstitute verbessern Transparenz, kleinere hinken hinterher

Geschrieben von Sebastian Höft
Sep. 22, 2025

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – gemeinsam „ESAs“) haben ihren vierten Jahresbericht zur freiwilligen Offenlegung der Principal Adverse Impacts (PAIs) nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Qualität und Vollständigkeit der offengelegten Informationen insgesamt deutlich zugenommen hat. Immer mehr Finanzmarktteilnehmer stellen umfassendere Angaben bereit und erfüllen die Anforderungen der SFDR damit besser – sowohl auf Unternehmensebene als auch im Hinblick auf konkrete Finanzprodukte.

Besonders auffällig ist jedoch die unterschiedliche Umsetzung je nach Größe der Marktteilnehmer. Während große, international aufgestellte Finanzunternehmen ihre Offenlegungen zunehmend detailliert und strukturiert gestalten, bleiben kleinere Akteure zurück. Häufig vermischen sie allgemeine ESG- oder Marketingaussagen mit SFDR-relevanten Angaben, ohne klar herauszustellen, wie sie mit den wesentlichen negativen Auswirkungen von Investitionen tatsächlich umgehen.

Positiv hebt der Bericht hervor, dass einige Marktteilnehmer Empfehlungen und Best Practices aus den früheren Jahresberichten aufgegriffen und ihre Offenlegungspraxis entsprechend angepasst haben. Auf Produktebene lässt sich zudem eine steigende Zahl von PAI-Erklärungen beobachten, insbesondere bei Fonds mit ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie bei nachhaltigen Anlagezielen. Allerdings bleibt die Qualität dieser Angaben heterogen, und die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden gestaltet sich weiterhin schwierig.

Mit Blick auf die künftige Entwicklung empfehlen die ESAs den nationalen Aufsichtsbehörden, strengere Maßstäbe an die Überprüfung der PAI-Offenlegungen anzulegen und ihre Erwartungen an die Marktteilnehmer klarer zu formulieren. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Reports in die anstehende Überprüfung der SFDR durch die Europäische Kommission einfließen. Diskutiert werden könnten dabei unter anderem eine Absenkung des geltenden Mitarbeiterschwellenwerts von derzeit 500 Beschäftigten oder eine Anpassung der Berichtspflichten in Hinblick auf Frequenz und Tiefe.

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    Autoren:

    Sebastian Höft

    Global Director of Sales