Temporäre Liquiditätsentlastung in der Corona-Krise durch einen Zinsstufen-Swap
Vorbemerkung
Die
Corona-Krise stellt Banken und ihre Kunden vor neue, schwere Herausforderungen.
Alle Beteiligten arbeiten in den letzten Wochen eng zusammen, um Liquiditätsengpässe
der Kunden zu überbrücken und Kreditvereinbarungsklauseln den Schrecken zu
nehmen.
Außerdem
leistet die KfW im Rahmen bestehender und neuer Programme den Unternehmen
Corona-Hilfe. Sind die Möglichkeiten auch vielfältig, ist nicht zwingend für
jeden Kunden etwas dabei, wie folgende Übersicht möglicher Einschränkungen zeigt.

Abbildung
1: Mögliche Einschränkungen der KfW-Corona-Hilfen
Für
Fälle in denen der bunte Strauß möglicher Alternativen nicht passend gemacht
werden kann, eine zeitnahe Entscheidung angestrebt wird oder lediglich eine
flankierende Lösung gesucht wird, kann auf derivative Lösungen zurückgegriffen
werden. Diese bieten den Vorteil, maßgeschneidert auf individuelle
Anforderungen eines jeden Unternehmens angepasst werden zu können. Hier kommt
der neue Geistesblitz ins Spiel.
In
der aktuellen Ausgabe des Geistesblitz stellen wir am Beispiel eines
bestehenden synthetischen Festsatzkredits die Möglichkeit vor, Kunden durch
eine individuelle Lösung „den Rücken frei“ zu halten. Dabei wird die Zinlast
Ihres Kunden durch einen „Zinsstufen-Swap“ für 2 Jahre vorübergehend eliminiert.
Marktüberblick (11.06.2020) - 3-Monats Euribor: -0,3580% p.a.
- 10-Jahres EUR Swap-Satz: -0,1159% p.a.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des 10-Jahres Swapsatzes und des 3-Monats Euribor in den letzten 10 Jahren.
Abbildung 2: 3-Monats Euribor und 10-Jahres EUR Swapsatz im Zeitablauf
Zinsstufen-Swap zur
Optimierung eines Bestands-Swaps
Produktbeschreibung:
Ihr Kunde hat eine bestehende
Finanzierung mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren. In dieser entrichtet er den
3-Monats Euribor zzgl. einer Finanzierungsmarge von 1,00% p.a. In der Vergangenheit
hat er – bei einem höheren Zinsniveau – zur Zinssicherung einen Festsatz-Swap
abgeschlossen. In diesem tauscht er seine variable Zinslast (inkl.
Finanzierungsmarge) gegen einen Festsatz von 2,00% p.a.
Abbildung
3: Der Zinsstufenswap als Ergänzung bestehender Geschäfte
Unser Vorschlag besteht in der Eliminierung der
gesamten Zinslast i.H.v. 2,00% p.a. für die Dauer von zwei Jahren (Zinssatz
0,00% p.a.), um eine erkennbare Liquiditätsentlastung zu erreichen. Dieser Bonus-Phase folgt eine Anschluss-Phase
bis zum Laufzeitende, in welcher der Kunde einen erhöhten Festsatz i.H.v. 2,60%
p.a. entrichtet.
Die Eliminierung der
Zinslast in den nächstne zwei Jahren erfolgt rein synthetisch durch den
ergänzenden Zinsstufen-Swap. Sowohl das zugrundeliegende variable Darlehen als
auch der bestehende Festsatz-Swap bleiben unberührt und werden weiterhin
bedient.
Rahmendaten der Ausgestaltung:
- Nominal: bspw. 2,5 Mio. EUR
- Laufzeit: 10 Jahre ab 31.03.2020
- Zinszahlung: vierteljährlich, 30/360
- Kunde erhält: 2,00% p.a. (analog Bestandsswap)
Kunde zahlt: - Bonus-Phase (Jahr 1 bis 2): 0.00% p.a.
- Anschluss-Phase (Jahr 3 bis 10): 2.60% p.a.

Abbildung 4: Zahlungsströme während der Bonus-Phase und
Anschluss-Phase
Die folgende Grafik zeigt im
Vergleich die Zahlungsströme zwischen dem derzeit bestehenden „synthetischen
Festsatz“ aus variablem Darlehen und Festsatzswap (je 2,5 Mio. EUR) über die
10-jährige Laufzeit und der neuen Lösung eines ergänzenden Zinsstufen-Swaps als
Zinsoptimierung. Bei diesem ist – wie links in der Grafik zu sehen – für 2
Jahre eine garantierte Zinsersparnis realisierbar. Danach ist im weiteren
Verlauf für 8 Jahre eine kompensatorisch erhöhte Zinslast zu schultern.
Abbildung 5: Jährliche Zahlungsströme mit und ohne Zinsoptimierung
Chancen und Risiken aus Kundensicht:
Chancen:
- Ihr Kunde zahlt in den ersten zwei Jahren der Laufzeit 0,00%
p.a. statt 2,00% p.a. und kann die bestehende Zinslast auf diese Weise
vollständig ausgleichen. Er erzielt in der Bonus-Phase eine jährliche Liquiditätsentlastung
von ca. 50.000 EUR (in Summe ca. 100.000 EUR).
- Das bestehende Darlehen und der Bestandsswap bleiben von
dieser temporären Liquiditätsentlastung unberührt.
- Kein zusätzliches Markpreisrisiko, da alle zukünftigen
Zahlungen quantifiziert sind. Eine eventuelle spätere Swap-Auflösung kann zu im
Vorhinein weitgehend bekannten Konditionen erfolgen.
Risiken:
- In den 8 Jahren der Anschluss-Phase zahlt Ihr Kunde 2,60% p.a. und mithin einen
Aufschlag von 0,60% p.a. auf seine bisherige
Zinslast i.H.v. 2,00% p.a. Das entspricht einer jährlichen Mehrbelastung von
ca. 15.000 EUR.
- Der Marktwert
des Swaps sinkt in der Spitze auf ca. minus 4,80% (zu Anfang der
Anschluss-Phase). Eine vorzeitige Beendigung wäre mit einem entsprechenden
Einmalaufwand des Kunden verbunden.
Alternative Ausgestaltung:
Im vorgenannten Beispiel besteht der laufende Kapitaldienst
ausschließlich aus Zinszahlungen. Die Tilgung ist endfällig. Im Falle einer
tilgenden Nominalstruktur ist über eine Zinsentlastung hinaus eine temporäre
Tilgungsentlastung denkbar. Der Kunde erhält in der Bonus-Phase aus dem Derivat
zusätzlich zu den Zinszahlungen auch die Tilgungsleistungen, um das bestehende
Darlehen zu bedienen. Im Gegenzug leistet er nach Ablauf der Bonus-Phase ergänzend
zu den üblichen Tilgungsleistungen an das Darlehen Tilgungsleistungen an das
Derivat, um die gestundeten Tilgungen über die Restlaufzeit sukzessive zurückzuführen.
Der Zinskupon der Anschluss-Phase und die voraussichtlich benötigte
Handelslinie fallen dementsprechend höher aus. Das bestehende Darlehen und der
Bestandsswap bleiben auch in diesem Fall unberührt.
Fazit
Der neue Geistesblitz „Temporäre
Liquiditätsentlastung in der Corona-Krise durch einen Zinsstufen-Swap“ zeigt Ihrem
Kunden eine Möglichkeit, seine bestehende Zinslast eines (synthetischen) Festsatzkredits
für einige Zinsperioden zu eliminieren. So kann er in der aktuellen
Corona-Krise – unabhängig bspw. von Corona-Hilfen der KfW – Handlungsspielraum
zurückgewinnen. Im Gegenzug verpflichtet er sich zu einem erhöhten Zinssatz im
Anschluss an die Bonus-Phase.
Nach dem Januar-Geistesblitz zeigt die hier
präsentierte Variante einen weiteren Ausschnitt der vielfältigen Möglichkeiten
einer synthetischen Darlehensanpassung, um maßgeschneidert auf individuelle
Anforderungen eines Unternehmens einzugehen. Für weitere Möglichkeiten,
Derivate über die reine Zinssicherung hinaus zur Liquiditätssteuerung
einzusetzen, sprechen Sie uns gern an.