Am 4. Februar 2021 haben die European
Supervisory Authorities (ESA) ihren Abschlussbericht zu den Regulatory
Technical Standards (RTS) für SFDR veröffentlicht. Daraus ergeben sich
einige Neuerungen, die im Compliance Reporting dringend zu beachten sind.
Ziel der vorgeschlagenen RTS ist
der Schutz von Anlegern durch die Verbesserung der Offenlegung von Umwelt-,
Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social and Governance,
ESG) zu den Auswirkungen von Anlageentscheidungen und zu den
Nachhaltigkeitsmerkmalen von Finanzprodukten. Dies wird das Risiko von
Greenwashing verringern und der Nachfrage der Anleger nach nachhaltigen
Produkten entsprechen.
Die wichtigsten Änderungen in
diesem endgültigen RTS-Entwurf im Vergleich zum vorherigen RTS-Entwurf
(veröffentlicht im Rahmen des gemeinsamen Konsultationspapiers am 23. April 2020) sind:
- Die Indikatoren für die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal
Adverse Impacts - PAIs) auf Unternehmensebene wurden aktualisiert.
- Die Templates für die vorvertragliche und periodische Offenlegung nach
Artikel 8 wurden aktualisiert (im Vergleich zu den im September 2020
veröffentlichten Mock-ups).
- Die Templates für die vorvertragliche und periodische Offenlegung nach
Artikel 9 wurden erstmals veröffentlicht.
- Die Vorgaben bezüglich der Produktinformationen auf der Website nach
Artikel 8 und 9 wurden aktualisiert.
- Details zum Nachweis, dass nachhaltige Investitionen nicht signifikant
schaden DNSH (Do Not Significantly Harm) wurden veröffentlicht.
- Eine Klarstellung zu Multi Option Products (MOPs) wurde bereitgestellt.
Herausforderungen, die sich
daraus ergeben:- Definition eines eindeutigen Monitorings für vorvertragliche und
periodischer Berichte.
- Anpassung an die im RTS enthaltenen Mock-ups für vorvertragliche und
periodische Berichte.
- Berücksichtigung von historischen Daten in periodischen Berichten und
Durchschnittbildung über jeden Zeitraum hinweg, um "window dressing"
zu vermeiden.
- Bereitstellung der erweiterten
Produktinformationen auf der Webseite.
- Implementierung einer Methodik zur Auswahl von Indikatoren auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad.
- Für MOPs: Pflicht zur Bereitstellung von Informationen zu allen Optionen, entweder als Anhänge oder über Links.
- Bereitstellung der geforderten Informationen für Verwaltungsmandate und andere Produkte, deren Kennzahlen aus Gründen der Vertraulichkeit in einem passwortgeschützten Bereich der Webseite stehen.
Die Europäische Kommission hat den Bericht erhalten und wird die RTS voraussichtlich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung billigen.
Johannes Waldheim, Leiter
Produktmanagement bei acarda, begrüßt den Entwurf der RTS zur Verbesserung der
ESG-Berichterstattung: "Aktive und passive Fonds müssen beide die gleichen
Informationen mit den gleichen Informationsanforderungen bereitstellen. Ein passiver
Fonds, kann sich einfach auf den Index beziehen, muss dies aber deklarieren.
Eine SDFR-konforme und frühzeitige Positionierung der Produkte nach Artikel 6,
8 und 9 mit allen Dokumenten und Berechnungen ist unerlässlich. Mit einem in
unsere Reporting-Plattform integrierten SFDR-Modul unterstützen wir unsere
Kunden mit ESG-konformen Daten, Methodenabgleich, allen Berechnungen und
Dokumenten sowie Webservices gemäß dem bis zum 10. März 2021 geforderten SFDR Level
1."