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SFDR: Level-2-Umsetzung auf 1. Januar 2023 verschoben
Written by Haojin Ba
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur SFDR erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen. Dadurch gewinnen Asset Manager ein wenig mehr Zeit für die regulierungskonforme Bereitstellung von Nachhaltigkeitsangaben in Verkaufsprospekten, Jahresberichten und auf den Internetseiten.
Nicht verschoben wir jedoch der
erstmalige Zeitpunkt für Berichtspflicht bezüglich nachteiliger Auswirkungen
von Investitionsentscheidungen (Principal Adverse Impact, PAI) auf
Gesellschaftsebene. Die Erhebung und das Monitoring der PAI wird unverändert ab
dem 1. Januar 2022 notwendig sein; ebenso wie die Ausweisung
Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID ab dem 2. August 2022.
Trotz der Verschiebung der vorvertraglichen Berichtspflichten müssen
ESG-Factsheets also schon im kommenden Jahr SFDR-konform erstellt werden, sofern
sie Art-8- und Art-9-Fonds betreffen.
In jedem Fall raten wir dazu, das regulatorische Berichtswesen
rechtzeitig den bevorstehenden Neuerungen entsprechend anzupassen; idealerweise
mit einer ganzheitlichen automatisierten Reporting-Lösung.
Unsere Experten
beraten Sie gerne zu den Details.
Haojin Ba
Head of Regulatory and Compliance Management